I Geltungsbereich
1. Der Mieter erkennt mit Erteilung des Mietauftrages ausdrücklich die
nachstehenden Geschäftsbedingungen und die Allgemeinen
Versicherungsbedingungen an.
2. Für alle – auch künftige – Rechtsgeschäfte zwischen der Bilderkult-
Media (Vermieter) und dem Kunden (Mieter) gelten ausschließlich diese
Mietbedingungen. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des
Mieters werden zurückgewiesen.
3. Vertragsgegenstand ist die Anmietung von fotografischen Geräten und
Zubehör sowie Filmgeräte und Zubehör (Mietgegenstände).
II Vertragsschluss
1. Die Bestellung durch den Mieter stellt ein verbindliches Angebot auf
Abschluss eines Mietvertrages dar.
2. Der Vertrag zwischen Mieter und Vermieter kommt erst durch
Mietbestätigung seitens des Vermieters zustande. Die Annahme durch
den Vermieter kann nur innerhalb von 5 Tagen erfolgen.
III Geräteübernahme
1. Der Mieter hat die Geräte unmittelbar nach Empfang auf
Funktionstüchtigkeit zu prüfen und sich von der einwandfreien
Beschaffenheit der Mietgeräte zu überzeugen. Die Geräte gelten als in
einwandfreiem Zustand übernommen, wenn eventuelle Mängel nicht
umgehend nach Empfang gerügt worden sind. Eventuelle während der
Mietdauer vom Mieter eigenmächtig durchgeführte Reparaturen oder
Serviceleistungen gehen zu Lasten des Mieters sofern diese nicht vorher
von der Bilderkult-Media schriftlich genehmigt wurden.
2. Bei Auftreten von Mängeln oder Schäden an den Mietgegenständen ist
der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu informieren.
IV Nutzung der Mietgegenstände
1. Der Vermieter überlässt die Mietgegenstände dem Mieter für den
vertraglich vereinbarten Zeitraum zur Nutzung.
2. Eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist nur mit der Zustimmung
des Vermieters vor Beendigung des laufenden Mietverhältnisses möglich.
3. Die Mietgegenstände werden ausschließlich zur üblichen Nutzung
an den Mieter überlassen. Insbesondere bei DSLR Kameras gelten 2000 p/Tag
Auslösungen als üblich. Weitere Auslösungen werden zusätzlich berechnet.
4. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln,
nicht in den Besitz Dritter zu geben und sicher gegen Entwendung durch
Dritte zu verwahren.
5. Der Mieter ist nicht berechtigt, die Mietgegenstände Dritten unentgeltlich oder
entgeltlich zu überlassen. Eine Weitervermietung ist untersagt.
V Geräterückgabe
1. Der Mieter verpflichtet sich, alle Mietgegenstände an dem auf den
letzten Miettag folgenden Werktag an den Vermieter zu übergeben.
(Samstage gelten nicht als Werktage). Dies gilt insbesondere auch für
Speichermedien.
2. Im Fall eines Versandes muss zur Rücksendung der Mieter, die vom
Vermieter vorgesehene und vorbereitete fachgerechte Verpackung und
Versandart nutzen.
3. Der Mieter trägt alle schuldhaft von ihm verursachten Transport- und
Verzögerungsschäden in vollen Umfang.
4. Die Rücknahme der Mietgegenstände durch den Vermieter indiziert
nicht, dass diese mangelfrei übergeben wurden.
VI Mietpreise und Zahlungsbedingungen
1. Es gelten die auf unsere Internetseite www.Bilderkult-Media.com/de, sowie in
unseren offiziellen Preilisten, bei Angebotsabgabe ausgewiesenen Preise.
2. Die Mietdauer beträgt jeweils Vielfache von ganzen Kalendertagen.
3. Der Mietpreis ist ausgewiesen inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Mietpreis,Versandkosten und Kaution werden sofort auf der Kreditkarte (PayPal)
oder Bar reserviert. Dieser Betrag steht Ihnen für weitere Transaktionen
nicht zur Verfügung. Sobald wir die Mietgegenstände an Sie versenden
buchen wir Mietpreis und Versandkosten ab. Der Kautionsbetrag wird
sofort nach Rückerhalt der Mietgegenstände in vereinbartem Zustand
storniert.
4. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, werden alle fälligen
Beträge der Kreditkarte des Mieters belastet, per Rechnung oder Bar bezahlt.
Rechnungsbeträge sind per sofort fällig nach Rückgabe der Mietartikel.
5. Der Mieter ermächtigt den Vermieter alle fälligen Forderungen der
hierzu benannten Kreditkarte zu belasten.
VII Haftung des Mieters
1.Der Mieter haftet in vollen Umfang für von ihm schuldhaft verursachte
Verschlechterung, Verlust oder Untergang der Mietgegenstände während
sich diese in seinem Besitz befinden.
In jeden Fall gilt es, den Neuanschaffungswert zu erstatten. Insbesondere
können Kosten eines Schadenersatzes gefordert werden, wenn sich aus
dem Verlust oder Beschädigung des Mietgerätes eine Umsatzeinbuße und
somit entgangener Gewinn einstellt.
2.Der Mieter haftet ebenso für Schäden, die durch unsachgemäße
Verpackung, Rücktransportart oder schuldhaft verspätete Rücksendung
entstehen.
3.Dem Mieter obliegt es, den Untergang, Ausfall oder die Entwendung der
Mietgegenstände aus seinem Besitz nachzuweisen. Rechtswidriges
Handeln Dritter in Bezug auf die Mietgegenstände ist vom Mieter
unverzüglich gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft anzuzeigen.
4.Auftretende Mängel, Schäden, Verlust oder Untergang der
Mietgegenstände sind dem Vermieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
5.Soweit Schadenereignisse versichert sind, reduziert sich die
Verpflichtung auf Schadenersatz um die jeweilige Versicherungsleistung.
VIII Versicherung
Der Mieter ist verpflichtet die Mietgeräte sorgfältig zu behandeln und haftet
für einen ordnungsgemäßen und pfleglichen sowie schadensfreien
Gebrauch der Mietsache.
Teilen Sie uns einen Schadensfall unverzüglich nach bekannt werden des
Schadens mit. Die Mitteilung muss schriftlich erfolgen per Brief, Telefax
oder E-Mail.
Bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Plünderung oder anderem
rechtswidrigen Handeln Dritter in Bezug auf die Mietsachen sind Sie
verpflichtet, unverzüglich die lokale Polizeibehörde zu verständigen und
den Fall in einem Polizeibericht zu protokollieren.
IX Eigentum und Besitz
1. Der Mieter erkennt an, dass sich die Geräte im Eigentum von Bilderkult-
Media befinden. Die Bilderkult-Media ist berechtigt, an den Geräten eine
Plakette oder eine andere Kennzeichnung anzubringen, welche auf das
Eigentum von Bilderkult-Media hinweist. Der Mieter darf diese Plakette
oder Kennzeichnung nicht entfernen, unkenntlich machen oder verdecken.
2. Der Mieter wird alle Maßnahmen unterlassen, durch die die Rechte von
Bilderkult-Media-Rental im Hinblick auf die Geräte nachteilig betroffen
werden können. Der Mieter ist nicht berechtigt, die Geräte ohne die
vorherige schriftliche Zustimmung von Bilderkult-Media-Rental an Dritte zu
übereignen, die Geräte unterzuvermieten, zu verpfänden, zur Sicherheit zu
übergeben oder Dritten (ausgenommen Angestellten und
Erfüllungsgehilfen des Mieters, derer er sich zur Nutzung der Geräte
bedient) sonst zu übergeben.
3. Die Bilderkult-Media ist berechtigt, vom Mieter jederzeit Auskunft
über den Verbleib der Geräte zu verlangen.
4. Im Falle des Zugriffs Dritter auf die Geräte hat der Mieter dies der
Bilderkult-Media unverzüglich anzuzeigen, den Zugreifenden auf
die Rechte von Bilderkult-Media hinzuweisen und Bilderkult-Media
bei der Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte
zu unterstützen, insbesondere auf seine Kosten die notwendigen
sofortigen Rechtsbehelfe/Rechtsmittel zur Wahrung der Rechte von
Bilderkult-Media einzulegen.
X Datenschutz
Der Mieter erklärt sein Einverständnis damit, dass die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm gewonnenen personenbezogenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetz von Bilderkult-Media für gesellschaftseigene Zwecke auch im Konzern verwendet werden.
Die vom Mieter bereitgestellten Daten werden DSGVO konform intern im Datenspeicher hinterlegt. Ein Zugriff Dritter ist hier ausgeschlossen, da diese sich nicht in einem Cloudspeicher oder anders gelagert online befinden.
Unsere gesamte Datenschutzbestimmungen finden Sie HIER
XI Schlußbestimmung
1. Alle Erklärungen im Zusammenhang mit der Durchführung der Verträge
sind von dem Mieter an die letztbekannte Anschrift, E-Mail, Telefax- oder
Telexnummer von Bilderkult-Media zu übermitteln.
2.Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne die vorherige schriftliche
Zustimmung von Bilderkult-Media, Rechte und/oder Pflichten aus
oder im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis zwischen den
Parteien, an Dritte zu übertragen.
3. Der Mieter erklärt sein Einverständnis damit, dass die aus der
Geschäftsbeziehung mit ihm gewonnenen
personenbezogenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetz von
Bilderkult-Media für gesellschaftseigene Zwecke auch im Konzern verwendet
werden.
Stand August 2018
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der neuen Mietbedingungen.